Bedeutsam für die Arbeit und den Bestand der evangelischen Schulen im Bereich der Landeskirche ist der Beschluss des Sächsischen Landtages vom 08.07.2015 über die Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft. Damit wurde auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 reagiert, in dem dieser die Bezuschussung der freien Schulen in weiten Teilen als nicht verfassungskonform beurteilt hat. Das neue Gesetz tritt zum 01.08.2015 in Kraft. Es regelt neben einer doch spürbaren Verbesserung der Zuschüsse des Freistaates auch eine verbindliche Mitwirkung und Teilhabe an der Erstellung und Nutzung von den staatlichen Fort- und Weiterbildungsangeboten. Konkretisierende Verordnungen zum Anwendung des neuen Gesetzes müssen noch vom Freistaat erlassen werden.